Führungszeugnissen - Beantragung
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).
Sie müssen dabei den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.
Führungszeugnisse können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Online-Portal beantragt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät.
Sprechzeiten | |||
Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr | - | 13:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr | - | 13:00 - 17:30 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin!
Zur Beachtung!
Aus abrechnungstechnischen Gründen kann in der Einwohnermeldestelle ausschließlich nur mit EC-Karte bezahlt werden.
Barzahlungen sind nur noch in der Gemeindekasse möglich.
Ansprechpartner
Bau- und OrdnungsverwaltungBahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
Frau Corina Heyder
Zi. 204
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
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