Schiedsstelle der Gemeinde Sohland a.d. Spree
Schiedsstelle der Gemeinde Sohland a.d. Spree
Im Freistaat Sachsen ist die Amtsbezeichnung der Schiedsperson
Friedensrichter/-in.
Friedensrichter der Gemeinde Sohland a.d. Spree ist
Herrn Klaus Gutsche
Fichtestraße 2
02689 Sohland a.d. Spree
Telefon: 035936 30874
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz – SächsSchiedsStG)
Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle:
Wohnanschrift des Antraggegners
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, an jeder Schiedsstelle einen Antrag zu stellen.
Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters:
A In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Schlichtungsverfahren)
- vermögensrechtliche Ansprüche
- Herausgabeansprüche
- Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens
- Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten
- Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre
B In Strafverfahren (Sühneverfahren)
- vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung (§ 223, 229 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Beleidigung (§§ 185 – 189 StGB)
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
Einleitung des Verfahrens:
Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag. Dieser kann schriftlich erfolgen oder zu Protokoll erklärt werden. Außer Namen und Anschrift der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.
Es wird ein Kostenvorschuss erhoben!
Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist einfach und kostengünstig.
Friedensrichter sind ehrenamtlich tätig. Sie haben die Aufgaben, zwischen den strittigen Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Friedensrichter sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich!