Gemeinde Sohland a.d. Spree
Sohland, Wehrsdorf & Taubenheim
Drei Dörfer verbunden - so bezeichnen sich Sohland, Wehrsdorf und Taubenheim.
Dennoch behält jedes der drei Dörfer seine eigene Identität.
- Das Sonnenuhrendorf Taubenheim ist geprägt von einer Vielzahl altehrwürdiger bis hin zur Moderne gestalteter Sonnenuhren, die man auf dem Sonnenuhrenpfad allein oder auch mit einer Führung entdecken kann. Taubenheim bietet eine Vielzahl von Wandermöglichkeiten und das Freizeitbad Weißbachtal ist in den Sommermonaten geöffnet.
- In Sohland lädt das Naherholungszentrum Stausee Jung und Alt ein. Das Wahrzeichen von Sohland - die Himmelsbrücke, die Waldbühne kann man in der näheren Umgebung mit einer Wanderung verbinden. Das neugestaltete Skiareal im Tännicht ist für Betätigungen im Winter - Skiliftbetrieb und Sommer - Wanderungen in der Umgebung bekannt.
- Wehrsdorf in seiner romantischen Besiedlung, die von der alten Wehrkirche in der Mitte geprägt ist, lädt die Besucher herzlich ein. Das denkmalgeschützte Waldbad und winterliche Aktivitäten sorgen für das Wohlfühlklima im Kranz der Oberlausitzer Berge
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree liegt im Südosten Deutschland an der Grenze zur Tschechischen Republik. Sie ist mit 6631 (Stand 02/2023) Einwohnern und 37,3 km² eine der größten Gemeinden im Landkreis Bautzen und gehört dem Bundesland Sachsen an.
Foto: Karin Jähne
Am 01.03.1994 wurden die Ortschaften Sohland (1222 erstmals erwähnt), Wehrsdorf (1232 erstmals erwähnt) und die jüngste im Trio, Taubenheim (1345 erstmals erwähnt) zur Gemeinde Sohland a.d. Spree zusammengeschlossen.Dieser Zusammenschluss hat sich als außerordentlich fruchtbar erwiesen, die Gemeinde gehört zu den leistungsstarken in der Region.Der Sitz der Gemeindeverwaltung ist in der Ortschaft Sohland zu finden. Drei Kindertagesstätten, zwei Grundschulen und eine Oberschule bieten gute Betreuung und Ausbildung für die jüngsten Bewohner. Ein Gymnasium ist in 8 km erreichbar. In Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben stehen Arbeitsplätze zu Verfügung.
Alle drei zusammengehörenden Orte sind typische Waldhufendörfer (fränkische Hufen); die Siedlungsstruktur ist vom Ursprung her ein Reihendorf mit weit verstreuten Höfen entlang kleiner Waldbäche; sie gehören seit dem DreißigjährigenKrieg zu Sachsen.Die gute Infrastruktur, die Ortsflur, die weit auseinanderliegenden Ortsteile und Ortschaften sowie die wunderschöne Umgebung eröffnen reichlich Möglichkeiten - gut zu wohnen, zu arbeiten, zu lernen, Gäste zu empfangen und mit ihnen zu wandern, zu radeln, Wintersport zu betreiben und im Alltag oder in der Freizeit Ruhe und Schönheit der Natur zu genießen.
Zahlreiche Umgebindehäuser, Vertreter einer einmaligen Architektur in der Oberlausitz, prägen die Ortsbilder. Diese aus Holz und Lehm erbauten Bauernhäuser stammen überwiegend aus dem 18. Jahrhundert und stehen unter Denkmalschutz.Das wohl älteste Umgebindehaus in der Oberlausitz (1750) befindet sich in Sohland und kann als Heimatmuseum"Altes Weberhaus" besichtigt werden.
Eine weitere Besonderheit in Taubenheim sind 43 Sonnenuhren, die teilweise mit historischen Motiven gestaltet sind. Die Dichte dieser alternativen Zeitmesser verleihen der Ortschaft Taubenheim/Spree auch den Namen "Sonnenuhrendorf".
Eine Vielzahl an Sehenswertem finden Einwohner und Gäste in jeder Ortschaft und mehr Informationen finden Sie unter Webseite.
Unterkünfte
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree bietet auch ein reichliches Angebot an Ferienzimmern; Ferienwohnungen oder Hotels an. Sie als Urlauber entscheiden, ob es ein Urlaub bei einem der zahlreichen privaten Familien sein wird oder ein Urlaub z.B. im Landhotel Waldschlösschen.
Partnerstädte
Rocca Priora - Italien
Montévrain - Frankreich
Čisovice - Tschechien
Unsere Gemeinde unter neuem buttom GEMEINDEPORTRÄT |
Text für Vorstellung der Gemeinde Sohland a.d. Spree |
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree liegt im Südosten Deutschland an der Grenze zur Tschechischen Republik. |
Sie ist mit 7680 Einwohnern und 37,3 km² eine der größten Gemeinden im Landkreis Bautzen und gehört |
dem Bundesland Sachsen an. |
Am 01.03.1994 wurden die Ortschaften Sohland (1222 erstmals erwähnt), Wehrsdorf (1232 erstmals erwähnt) und |
die jüngste im Trio, Taubenheim (1345 erstmals erwähnt) zur Gemeinde Sohland a.d. Spree zusammengeschlossen. |
Dieser Zusammenschluss hat sich als außerordentlich fruchtbar erwiesen, die Gemeinde gehört zu den leistungsstarken |
in der Region. |
Der Sitz der Gemeindeverwaltung ist in der Ortschaft Sohland zu finden. Drei Kindertagesstätten, zwei Grundschulen |
und eine Mittelschule bieten gute Betreuung und Ausbildung für die jüngsten Bewohner. Ein Gymnasium ist in |
8 km erreichbar. |
In Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben stehen ca.... Arbeitsplätze zu Verfügung. |
Alle drei zusammengehörenden Orte sind typische Waldhufendörfer (fränkische Hufen); die Siedlungsstruktur ist vom |
Ursprung her ein Reihendorf mit weit verstreuten Höfen entlang kleiner Waldbäche; sie gehören seit dem Dreißigjährigen |
Krieg zu Sachsen. |
Die gute Infrastruktur, die Ortsflur, die weit auseinanderliegenden Ortsteile und Ortschaften sowie die wunderschöne |
Umgebung eröffnen reichlich Möglichkeiten - gut zu wohnen, zu arbeiten, zu lernen, Gäste zu empfangen und mit ihnen |
zu wandern, zu radeln, Wintersport zu betreiben und im Alltag oder in der Freizeit Ruhe und Schönheit der Natur |
zu genießen. |
Zahlreiche Umgebindehäuser, Vertreter einer einmaligen Architektur in der Oberlausitz, prägen die Ortsbilder. Diese aus |
Holz und Lehm erbauten Bauernhäuser stammen überwiegend aus dem 18. Jahrhundert und stehen unter Denkmalschutz. |
Das wohl älteste Umgebindehaus in der Oberlausitz (1750) befindet sich in Sohland und kann als Heimatmuseum |
"Altes Weberhaus" besichtigt werden. |
Eine weitere Besonderheit in Taubenheim sind 17 Sonnenuhren, die teilweise mit historischen Motiven gestaltet sind. |
Die Dichte dieser alternativen Zeitmesser verleihen der Ortschaft auch den Namen "Sonnenuhrendorf". |
Eine Vielzahl an Sehenswertem finden neue Einwohner und Gäste in jeder Ortschaft und kann unter TOURISMUS |
genauer studiert werden. |
Fotoalben
Veranstaltungen
Aktuelle Meldungen
Vermessungsflüge der Tri-Star Group in Ihrem Zuständigkeitsbereich
(09. 09. 2024)Tri-Star besitzt mehrere Explorationslizenzen in Sachsen und plant noch in diesem Jahr mit
Explorationsarbeiten zu beginnen. Zu diesem Zweck werden im Zeitraum August bis Oktober
Erhebungsflüge stattfinden. Dazu wird auch Ihre Gemeinde überflogen.
Diese Flüge sind geophysikalische Untersuchungen. Sie sind ein internationaler Standard
und eine nicht-invasive Methode zur Messung von Schwankungen im natürlichen Magnetfeld
der Erde sowie von Veränderungen in der Zusammensetzung von Gesteinen. Es handelt
sich um eine passive Untersuchung, die für Menschen, Tiere, Umwelt und Infrastruktur
unbedenklich ist. Die Vermessungsflüge erfolgen im Tiefflug über unbesiedeltem Gebieten
und mit erhöhter Flughöhe über Wohngebieten.
Wir sind davon überzeugt, dass Sachsen eine entscheidende Rolle dabei spielen kann, die
Rohstoffversorgung Deutschlands zu sichern und die Abhängigkeit von Importen zu
reduzieren. Ein langfristiges Ziel besteht darin, die heimische Industrie zu stärken,
Arbeitsplätze zu sichern und die Wertschöpfung in Ihrer Region voranzutreiben. Als
familiengeführtes Traditionsunternehmen mit über 40 Jahren Erfahrung im Aufsuchen und
Gewinnen von Rohstoffen möchte Tri-Star seinen Beitrag dazu leisten.
Sowohl für unser Unternehmen als auch für mich persönlich ist es wichtig, von Anfang an
transparent vorzugehen. Deshalb stehe ich Ihnen für Fragen und Anmerkungen jederzeit zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Funnel
Non-Executive Director - Germany
Landkreis Bautzen: auffälliges Messfahrzeug im Einsatz
(09. 09. 2024)Projekt "Digitale Integrationsplattform für Straßendaten" (DIS)
Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) befindet sich in der zweiten Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist weit vorangeschritten, seit März 2024 erfolgt für über 4.500 km eine Straßenbefahrung im gesamten Landkreis.
Die speziellen Messfahrzeuge der Firma LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt sind u.a. mit hochauflösenden Kameras bzw. einer Panoramakamera und verschiedenen Laserscannern ausgestattet. Mit Hilfe dieser Technologie werden alle gemeindlichen Straßen digital vermessen, somit erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur, einen sogenannten „Digitalen Zwilling“.
Die erhobenen Daten sind Grundlage für die Aktualisierung der Straßen-Bestandsverzeichnisse, hierzu sind die Städte und Gemeinden rechtlich verpflichtet.
Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.
Nominierung Oberlausitzer Unternehmerpreis
(02. 09. 2024)Bautzen/Görlitz, 19. August 2024 – Die Nominierungsphase für den renommierten Oberlausitzer Unternehmerpreis hat begonnen.
Zum 29. Mal werden herausragende Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region ausgezeichnet.
Der diesjährige Schwerpunkt liegt auf Kundenorientierung und Qualität. Ein Vorjahressieger wirbt nun für das Einreichen von Nominierungen.
Die Landkreise Bautzen und Görlitz richten den Preis aus, die Marketing-Gesellschaft Oberlausitz-Niederschlesien (MGO) organisiert ihn.
Seit der ersten Verleihung 1996 hat sich der Preis zu einem bedeutenden Ereignis in der regionalen Wirtschaft entwickelt.
„Für viele Firmen und Unternehmer ist bereits die Nominierung eine Auszeichnung und Wertschätzung für ihre Arbeit“, sagt Udo Witschas, Landrat des Landkreises Bautzen.
„Die Teilnahme am Wettbewerb bietet ihnen die Möglichkeit, gesehen und gehört zu werden“, ergänzt Dr. Stephan Meyer, der Landrat des Landkreises Görlitz.
Besonders die Wirtschaftsförderer der Städte und Gemeinden der Oberlausitz sind nun zur Nominierung aufgerufen. Über ein Online-Tool kann jeder seine Vorschläge einreichen. Die Nominierungsphase dauert vier Wochen.
Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen und Firmen aus dem produzierenden Gewerbe zählten in den vergangenen Jahren zu den Gewinnern.
Der diesjährige Schwerpunkt Kundenorientierung und Qualität ist für viele Unternehmen ein wichtiges Thema.
„Zudem ist der Erfolg in diesem Bereich messbar und somit für den Wettbewerb gut bewertbar“, erklärt Juliane Wojan, Projektmanagerin bei MGO, weiter.
Jedes Jahr werden drei gleichwertige Preise verliehen.
Die Jury, bestehend aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer Dresden, der Handwerkskammer Dresden, der Wirtschaftsförderung Sachsen, der Agentur für Arbeit und der MGO, entscheidet über die Sieger.
Sie prüfen die eingegangenen Bewerbungen eingehend.
Gewinn ist gute Werbung
Im vergangenen Jahr sah die Jury auch Armin Kittner vorn. Für den Inhaber der Teichwirtschaft Petershain kam der Gewinn überraschend.
„Ich war mit meiner Frau und unseren beiden Töchtern bei der Preisverleihung“, erinnert er sich. Keiner von ihnen hatte mit dem Gewinn gerechnet.
„Das war ein wunderbarer Moment. Die Auszeichnung hat uns enormen Zuspruch von Kunden, Firmen und Bekannten gebracht, und wir wurden oft darauf angesprochen. “
Auch viele Neukunden wurden durch die nachfolgende Berichterstattung auf die Teichwirtschaft aufmerksam.
Seit vielen Jahren bietet die Teichwirtschaft Petershain ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter den Verkauf von frischem Fisch im eigenen Hofladen, Sachsens größten Angelteich und Blockhäuser zur Vermietung.
Seit dem Gewinn im Jahr 2023 wurden neue Ideen umgesetzt. „Wir sind immer innovativ gewesen und haben kürzlich ein neues Fischgehege entwickelt, das Fische vor Räubern wie Vögeln und anderen Tieren schützt“, erklärt Kittner.
Die kämen nicht mehr ran. Zusätzlich ist alles mit Sensoren und Kameras überwacht. Das Patent für die Neuentwicklung ist angemeldet, ein erstes Becken schon verkauft.
Preisverleihung im November
Für die diesjährige Preisverleihung ermutigt Kittner zur Nominierung von Unternehmen, die Besonderes leisten: „Es gibt in unserer Region viele Firmen, die sich ins Zeug legen und hervorragende Arbeit leisten“, sagt er überzeugt.
„Die Nominierung ist eine großartige Möglichkeit, ihre Arbeit wertzuschätzen. “ Die Preisverleihung findet am 7. November 2024 im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung statt.
Die drei Gewinner erhalten jeweils eine Urkunde und einen Pokal. Alle Nominierten werden zur Veranstaltung eingeladen und erhalten eine besondere Würdigung.
Einzige einzureichende Unterlage für die Nominierung eines Unternehmens ist das ausgefüllte Bewerbungsformular unter www.ol-up.de, Bewerbungsschluss ist der 17. September 2024.
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Pressemitteilung Jugendtreff Taubenheim
(15. 03. 2024)Nach Ostern immer mittwochs für Jugendliche ab 13 Jahren mit dem Team der Mobilen Jugendarbeit des Valtenbergwichtel e.V.s
Ab 10.04.24 wird der Jugendtreff immer am Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr für die Altersgruppe ab 13 Jahren öffnen. Die Mobile Jugendarbeit des Valtenbergwichtel e.V. wird teilweise unterstützt von der Schulsozialarbeiterin der Sohlander Oberschule. Das Angebot ist freiwillig und offen für alle; eine Anmeldung ist nicht notwendig und die jungen Menschen entscheiden auch selbst, wie oft sie kommen und wie lange sie bleiben. Sie können sich in den Räumen die Zeit vertreiben, etwas spielen, gemeinsame Projekte planen oder einfach nur "chillen". Wir freuen uns auf euch!
Kontakt über:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Valtenbergwichtel e.V.
Mobile Jugendarbeit im Oberland
Candy Winter
Frostweg 5
01904 Neukirch
mobil: 0162 4638230
e-mail:
Sohland wird zum RE-Halt
(01. 12. 2023)Endlich ist es so weit.
Ab dem 10.12.2023 hält der Express Zug zwischen Dresden und Zittau stündlich auch in Sohland.
Das wurde am 28.11.2023 in der Verbandsversammlung des ZVON beschlossen.
LEADER - Projektaufruf "Handlungsfeld Wohnen"
(31. 07. 2023)Fördermittel für den ländlichen Raum – Neuer Projektaufruf der LEADER-Region Bautzener Oberland startet
Am 26. Juli 2023 hat die LEADER-Region Bautzener Oberland ihren ersten Projektaufruf der neuen LEADER-Förderperiode veröffentlicht. Projektvorschläge können bis zum 25. Oktober 2023 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich Anfang Dezember 2023 stattfinden.
Bis zum 25. Oktober 2023 können Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden.
Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung.
Jedoch auch die Erstellung von Studien oder Konzepten, um bspw. den Leerstand in einer Kommune zu definieren, können im Rahmen dieses Handlungsfeldes beantragt werden.
Projektaufruf 2023-1
(Einreichfrist: 25. Oktober 2023)
Handlungsfeld Wohnen
(Budget: 500.000 Euro)
Projektvorschläge können bis zum 25. Oktober 2023 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden. Der Koordinierungskreis wird die eingereichten Projektvorschläge voraussichtlich am 6. Dezember 2023 anhand festgelegter Kriterien bewerten und auswählen.
Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.
Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung.
Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter bzw. vereinbart werden.
[Download]
Informationen Änderungen sächsische Bauordnung
(28. 06. 2022)Der sächsische Landtag hat zum 01. Juni 2022 grundlegende Änderungen in der sächsischen Bauordnung (SächsBO) beschlossen (Inkrafttreten am 08.06.2022).
Neben vielen Formulierungsänderungen und -ergänzungen und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung sind dabei auch wesentliche Änderungen im Bereich der verfahrensfreien Bauvorhaben sowie Regelungen für Bestandsgebäude enthalten. Wesentliche Punkte dabei sind:
Bisher war die Rauchmelder-Ausstattung nur für Neubauten sowie bei bauaufsichtlich relevanten, wesentlichen Änderungen oder bei Nutzungsänderungen rechtmäßig errichteter Bestandsbauten vorgeschrieben (seit 01.01.2016). Künftig müssen nun auch in Bestandsgebäuden bestimmte Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, und zwar Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime. Für die Umsetzung bleibt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023.
Bislang waren eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, genehmigungsfrei. Neu sind Gebäude (ohne Geschossangabe) bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. Weiterhin wurde die Maßgabe für Einfriedungen erweitert. Verfahrensfrei ist nun die offene, sockellose Einfriedung für Grundstücke mit nicht mehr als 5.000 m² Grundfläche, die der Schaf- und Ziegenhaltung dienen. Erweitert wurde auch die Fläche für nicht überdachte Stellplätze. Bislang galt hier die Verfahrensfreiheit bis zu 50 m² je Grundstück und deren Zufahrten, neu ist nun eine Fläche für nicht überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 100 m² je Grundstück und deren Zufahrten. Aufgehoben wurde hingegen die Verfahrensfreiheit für Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen.
Für kleinere Vorhaben ist auch bauvorlageberechtigt, „wer Meisterin oder Meister des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmerhandwerks ist oder diesen nach § 7 Abs. 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellt ist.“ Demnach bedarf es für kleinere baugenehmigungspflichte Vorhaben, z.B. für freistehende, eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 80 m² keines Architekten oder gelisteten Ingenieurs mehr, sondern einer Meisterin/eines Meisters des o.g. Handwerks.
In der sächsischen Bauordnung ist der Abstand neuer Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen auf 1.000 Meter festgelegt. Diese Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand darf abgewichen werden, wenn es um das "Repowering" bestehender Anlagen geht – also das Nachrüsten bestehender Anlagen – oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinde unterschritten werden soll. Dazu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.
Für weitere Fragen und Erklärungen steht Ihnen die Gemeinde Sohland a.d. Spree zu den gewohnten Öffnungszeiten des Rathauses gern zur Verfügung.
Sächsische Ehrenamtskarte in der Gemeinde Sohland
(09. 06. 2022)Sächsische Ehrenamtskarte der Gemeinde Sohland a.d. Spree
Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.
Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.
Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2024).
Um die Sächsische Ehrenamtskarte der Gemeinde Sohland a.d. Spree beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre
- durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich
- Mindestalter: 14 Jahre
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen
Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Wenn Sie außerhalb Sachsens wohnen, Ihr Engagement jedoch in unserer Kommune erfolgt, können wir Ihnen ebenfalls eine Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.
Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft, nutzen Sie daher auch die vielfältigen Möglichkeiten der sächsischen Ehrenamtskarte und stellen einen Antrag über ihren Verein oder eine andere Trägerorganisation bei der Gemeinde Sohland a.d. Spree. Anträge können ab sofort beim Bürgerbüro eingereicht werden.
Antrag sächsische Ehrenamtskarte
Zensus 2022
(10. 05. 2022)
Zensus 2022 - Das Wichtigste im Überblick |
Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Der Zensus 2022 in Deutschland ist eine Kombination aus der registergestützten Verfahren und Befragungen. Zu diesen Befragungen gehört die Personenerhebung und die Gebäude- und Wohnungszählung. In Sachsen ist das Statistische Landesamt zuständig. |
Für die Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Personenerhebung vor Ort wurden in Sachsen 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Eine Übersicht der eingerichteten Erhebungsstellen finden Sie unter: https://zensus.sachsen.de/erhebungsstellen.html |
Haushaltebefragung im Rahmen der Personenerhebung |
kurzes persönliches Interview aller Haushalte an ausgewählten Stichprobenanschriften und allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen. |
Stichtag der Befragung ist der 15. Mai 2022 (= Tag der Wohnsituation) Abschluss der Befragungen vor Ort ist nach ca. drei Monaten |
Ein Teil der Befragten gibt über einen Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. |
In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Ergebnisse überprüft. |
Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. |
Für die Befragungen wurden von den Erhebungsstellen Interviewerinnen und Interviewer sogenannte Erhebungsbeauftragte - ausgewählt, umfassend geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet. |
Die Erhebungsbeauftragten melden das persönliche Interview im Vorfeld mit einem Terminvorschlag durch ein Ankündigungsschreiben in Form eines sogenannten Selfmailers im Briefkasten mit ihrem Namen an (siehe Anlage 1). Die darauf vermerkten Telefonnummern der Erhebungsbeauftragten sowie der Erhebungsstelle können bei Rückfragen oder Terminverschiebungen genutzt werden. |
Mit einem offiziellen personalisierten Ausweis können die Erhebungsbeauftragten gegenüber den Auskunftspflichtigen ihre Identität nachweisen. Dieser wurde durch die zuständige Erhebungsstelle ausgestellt. |
Für die Befragungen muss kein Zugang zur Wohnung für die Erhebungsbeauftragten gewährt werden. Die Befragungen können an der Tür oder im Flur erfolgen. |
Die Befragung dauert jeweils nur wenige Minuten und umfasst beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie Staatsangehörigkeit. |
Ein Teil der auskunftspflichtigen Personen erhält im Anschluss Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um zusätzlich Auskünfte zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu erteilen. |
Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) |
postalische Erhebung, wird direkt durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt. |
kein persönliches Interview, sondern Online-Fragebogen für alle Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwalter zu ihren Immobilien, bspw. zu Baujahr, Größe, Ausstattung etc. |
Post vom Statistischen Landesamt mit Zugangskennung zum Online-Fragebogen am |
9. und 11. Mai 2022 (siehe Anlage 2) |
Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. |
Sicherheit |
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes und der Erhebungs- |
stellen sowie die Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. |
Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. |
Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik. |
Personenbezogene Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die Person möglich ist. |
Mehr Informationen finden Sie unter: |
Darüber hinaus steht Ihnen die zuständige Erhebungsstelle bei Fragen zur Verfügung. |
© |
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen |
Gemeinsam aufbrechen - Beteiligen Sie sich an der Umfrage für die neue LEADER-Strategie!
(09. 11. 2021)Der Rückblick auf die vergangenen Jahre LEADER-Förderung zeigt: Gemeinsam haben wir etwas bewegt. Von 2014 bis jetzt konnten bereits über 250 Projekte mit LEADER-Mittel unterstützt werden. Sei es der Ausbau des Vereinshauses, die Sanierung einer Kindertagesstätte, die Wiedernutzung eines denkmalgeschützten Dreiseithofes durch eine Familie, das Ferienhaus in der alten Scheune, die Unterstützung des Unternehmers bei Geschäftsräume, das Konzert in der Kirche oder die Ausstellung des Künstlers: Jedes Vorhaben trägt dazu bei, die Lebensqualität in unserer Region zu erhalten und unsere Region zu stärken.
Das bereits Begonnene soll in der kommenden Förderperiode ab 2023 fortgeführt werden. Dafür brauchen wir Sie! Sagen Sie uns, wo der Schuh drückt, was die Region braucht und wie wir sie gemeinsam gestalten können. Wir bitten Sie darum, sich kurz Zeit für die Beantwortung ein paar weniger Fragen zu nehmen.
Informationen zum energieeffizienten Wiederaufbau nach Hochwasserschäden im Juli 2021
(29. 09. 2021)Die Energieagentur Bautzen informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli diesen Jahres wurde auch unser Landkreis Bautzen von teils heftigen Starkregenereignissen betroffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Betroffene von Hochwasserereignissen und teilt auf der Homepage folgendes mit:
„Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann mit den bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, um den Betroffenen beim energieeffizienten Wiederaufbau zu helfen. Das BAFA unterstützt dies über eine schnelle, bevorzugte Umsetzung der Verfahren. Ab sofort werden Anträge im Bundesförderprogramm Energieeffiziente Gebäude bevorzugt bearbeitet, die aus den vom Hochwasser betroffenen Gebieten stammen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht vom Hochwasser betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass sich ihre Antragsbearbeitung dadurch ggf. um einige Tage verzögern kann.“
und weiter:
„Viele Menschen in den Hochwassergebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Sie stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden des Hochwassers 2021 zu beseitigen. Um sie dabei zu unterstützen, wurden Ausnahmen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Den Betroffenen wird so ermöglicht, beim Wiederaufbau die Energieeffizienz des Gebäudes und das emissionsfreie Heizen auf Basis erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.
Für Betroffene des Hochwassers 2021 sind bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen der BEG folgende Ausnahmen möglich:
1. Vorhabenbeginn: Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden. Das heißt, auch wenn der Wiederaufbau schon angelaufen ist, kann immer noch eine Förderung beantragt werden. Der Antrag muss bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden.
2. Möglichkeit eines Wiederantrags: Im Rahmen des Hochwassers wurden Anlagen oder Bauten beschädigt, die bereits einmal durch Bundesmittel gefördert wurden? Dann kann auch innerhalb der Sperrfrist aus der BEG oder BEG-Vorgängerprogrammen (z. B. bezogen auf die Mindestnutzungsdauer der geförderten Maßnahme) ein neuer Förderantrag in der BEG gestellt werden. Außerdem werden erhaltene Fördermittel aus der BEG oder den Vorgängerprogrammen nicht zurückgefordert, wenn durch das Hochwasser die Mindestnutzungsdauer nicht erfüllt werden konnten.
3. Kumulierung der BEG mit anderen öffentlichen Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden („Aufbauhilfe“): Die Förderung der BEG kann gemeinsam mit bzw. zusätzlich zu anderen Hilfen verwendet (kumuliert) werden. Im Fall einer Kumulierung wird die Förderung erst und nur insoweit gekürzt, dass durch die BEG zusammen mit den weiteren Hilfen und unter Berücksichtigung von Schadensausgleichsleistungen Dritter, wie insbesondere Leistungen von Versicherungen, eine Förderquote von insgesamt maximal 80 Prozent (in Härtefällen bis zu 100 Prozent) der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird.
Die sonstigen Regelungen der BEG bleiben von den Ausnahmeregelungen unberührt. Die Prüfung der Betroffenheit und der Kumulierungsgrenzen obliegt den Durchführern der BEG (KfW und BAFA).“
Zu den betroffenen Gebieten zählen auch einige Kommunen aus dem Landkreis Bautzen.
Betroffene können sich gern bei der Energieagentur Bautzen zu den Modalitäten der Förderprogramme erkundigen.
Energieagentur des Landkreises Bautzen
Preuschwitzer Straße 20
02625 Bautzen
Telefon: 03591 380 2100
E-Mail:
Web: www.tgz-bautzen.de/energieagentur
Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Sohland an der Spree
(22. 07. 2021)Werden Sie Projektpartner und unterstützen Sie Azubis!
Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. ins Leben gerufene Förderprogramm „Sohland an der Spree vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmen der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze für eine kostenfreie Erstellung einer Webseite zur Verfügung.
Die kostenfreie Webseitenerstellung findet im Rahmen der Azubi-Projekte statt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung, die es Auszubildenden und Studierenden ermöglicht ihr theoretisches Wissen an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. So entstand auch bereits die Webseite der Gemeinde Sohland an der Spree. Aufgrund der erfolgreichen bisherigen Zusammenarbeit wurde nun das Förderprogramm „Sohland an der Spree vernetzt“ ins Leben gerufen.
Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung eines bereits bestehenden Internetauftrittes. Ortsansässigen Einrichtungen wird über dieses Kooperationsprojekt die Möglichkeit geboten, sich eine moderne Onlinepräsenz nach eigenen Vorstellungen und Wünschen erstellen zu lassen. Vom Design bis zur Programmierung, inklusive eines Projektteams, mit welchem die Projektpartner gemeinsam ihre neue Webseite planen, ist das gesamte Projekt kostenfrei. Lediglich die Speicherplatzkosten sind selbst zu tragen. Mit einem benutzerfreundlichen Redaktionssystem, können die Webseiten nach Fertigstellung von den Projektpartnern selbst bearbeitet und auf dem neusten Stand gehalten werden – ganz ohne Programmiererkenntnisse.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter „Sohland an der Spree vernetzt“ oder unterwww.azubi-projekte.de. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 550 474 71 oder unter beim Förderverein für regionale Entwicklung melden.
[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]
Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten
(15. 06. 2021)Das Landratsamt Bautzen erlässt als untere Forstbehörde weitere Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten.
Dabei traf es Festlegungen
-
zu den Gefährdungs- und Befallsgebieten,
-
zu den Pflichten der Waldbesitzer
-
zur Geltungsdauer der Verfügung
Gefährdungs- und Befallsgebiete
Die Fichten-, Kiefern- und Lärchenwälder im Landkreis Bautzen werden zu Gefährdungs- und Befallsgebieten von sogenannten "rindenbrütenden Schadinsekten" (Buchdrucker, Kupferstecher, Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer, Sechszähniger Kiefernborkenkäfer, Großer und Kleiner Waldgärtner, Blauer Kiefernprachtkäfer, Kiefernstangenrüssler und Großer Lärchenborkenkäfer) erklärt.
Ausgenommen sind nur jene Waldflächen, welche in einem bergbaulichen Gefahrenbereich liegen und bei denen das Sächsische Oberbergamt beziehungsweise das jeweils zuständige Bergbauunternehmen dem Waldbesitzer keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Grundstücke erteilt hat.
Pflichten der Waldbesitzer
Waldgebiete kontrollieren
Waldbesitzer müssen ab sofort Ihre Waldgebiete im Landkreis Bautzen sowie die Nadelhölzer, die dort lagern, regelmäßig auf Käferbefall kontrollieren, und zwar
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von April 2021 bis Mitte September 2021 mindestens einmal aller zwei Wochen
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von Oktober 2021 bis Ende März 2022 mindestens dreimal
Überwachung und Kontrolle dulden
Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen der unteren Forstbehörde müssen durch die Waldbesitzer geduldet werden, ebenso das Markieren der Bäume und die Erfolgskontrolle im Nachgang.
Käferbefall anzeigen
Waldbesitzer sind verpflichtet, den rindenbrütende Schadinsektenbefall sofort an das Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt, zu melden. Dabei sind anzugeben
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bei größeren Befallsmengen Gemarkung und Flurstück der betroffenen Waldstücke
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bei kleineren Befallsmengen die Stückzahl der mit rindenbrütende Schadinsekten befallenen Bäume
Schadinsekten bekämpfen
Waldbesitzer müssen rindenbrütende Schadinsekten unverzüglich und wirksam bekämpfen oder bekämpfen lassen, und zwar durch
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die Aufarbeitung des befallenen Holzes, Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer und die Lagerung des aufgearbeiteten Holzes im Abstand von mindestens 500 Meter zum nächsten befallsgefährdeten Bestand
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oder durch Entrinden der befallenen Bäume. Die Rinde ist zu entseuchen, und zwar abhängig vom Entwicklungsstand der Käferbrut entweder durch Häckseln, Verbrennen oder Kompostieren.
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oder durch Behandlung des befallenen Holzes durch Sachkundige Personen nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes, so dass davon keine Befallsgefahr für gesundes Holz mehr ausgeht
[Weitere Informationen und die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier]
Amtliche Bekanntmachungen
(05. 02. 2021)Hier werden Sie weitergeleitet zur Seite aktuelle Bekanntmachung der Gemeinde Sohland a.d. Spree.
- Sächsischer Landespreis für Heimatforschung 2021
- Endlagersuche für atomaren Abfall
- Verkauf von Wohnbauflächen im Wohngebiet "Kälbersteinblick"
Unternehmensgründer - Erteilung einer Steuernummer
(20. 10. 2020)Informationen zur steuerlichen Erfassung von Unternehmensgründern
Existenzgründer sind ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln (§ 138 Abs. 4 der Abgabenordnung). Die Betroffenen erhalten deshalb keine gesonderte Aufforderung ihres Finanzamtes mehr, den Fragebogen auszufüllen und zu übersenden.
Für eine schnelle und effiziente Übersendung gibt es die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Dieses Angebot ist kostenfrei und kann das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer beschleunigen.