Familienpass
Allgemeine Informationen
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum Familienpass
Einen Familienpass können erhalten:
Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Die Beantragung erfolgt persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Unterlagen/Formulare
Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteils
Aktuelle Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigten Kinder
Ausgefülltes Antragsformular | Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
Schwerbehindertenausweis bei behinderten Kindern
Sprechzeiten | |||
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Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr | - | 13:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr | - | 13:00 - 17:30 Uhr |
Zur Beachtung!
Aus abrechnungstechnischen Gründen kann in der Einwohnermeldestelle ausschließlich nur mit EC-Karte bezahlt werden.
Barzahlungen sind nur noch in der Gemeindekasse möglich.
Ansprechpartner
Bau- und OrdnungsverwaltungBahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
Frau Corina Heyder
Zi. 204
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
(035936) 398 17
(035936) 398 88