Loipen Sohland Foto: EH | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteStausee Sohland Bild: Annett Rendke | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Jugendschöffen- und Schöffenwahl 2023

Sohland an der Spree, den 23. 02. 2023

Jugendschöffen für die Amtsgerichte gesucht

 

Der Landkreis Bautzen sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Jugendschöffen für die Amtsgerichte Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz.

 

Jugendschöffenwahl

Jugendschöffenwahl Fristverlängerung bis 06.04.2023

 

 

 

Schöffenwahl 2023

 

Im Jahr 2023 finden die Schöffenwahlen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 statt.

Die Gemeinde Sohland a. d. Spree hat bis zum 30. Juni 2023 geeignete Kandidaten an das Amtsgericht Bautzen zu melden.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter und bringen Lebenserfahrungen aus ihrem täglichen, ganz unterschiedlich geprägten beruflichen und sozialen Umfeld, ihr Wissen und ihre Wertungen in die Gerichtsverhandlungen und Urteilsberatungen ein. Sie wirken grundsätzlich gleichberechtigt neben Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit und sind ebenso an Recht und Gesetz gebunden. Dies ist Ausdruck des Demokratieprinzips und ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit.

 

Wer kann Schöffe werden?

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt; es kann nur von Deutschen ausgeübt werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz, kurz: GVG).

 

Folgende Mindestvoraussetzungen sind zu erfüllen:
 

  • zu Beginn der Amtsperiode sollte das 25. Lebensjahr vollendet und
  • das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
  • zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorschlagslisten sollen die Personen in der Gemeinde Sohland wohnen
  • das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • nicht in Vermögensverfall geraten

 

Das Gesetz sieht folgende Einschränkungen für die Tätigkeit als Schöffe vor:

 

  • Unfähigkeit zu dem Amt als Schöffen (§ 32 GVG)
  • nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen (§ 33 GVG)
  • weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG)
  • Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG)

 

 

Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, dann reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2023 bei uns ein:

 

Gemeindeverwaltung Sohland
Frau Stina Teichert
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland

E-Mail:   

Telefon: 035936 39844

 

Schöffenwahl

Schöffenwahl

 

terminbuchungsbutton

Veranstaltungen