Umtauschaktion alter Führerscheine beginnt - Wo? Fahrerlaubnisbehörde Bautzen, Rathenauerplatz 1 in 02625 Bautzen
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
Wissen Sie, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde?
Wenn nicht, dann sollten Sie unbedingt nachschauen: War die vor dem 19.01.2013 der Fall, müssen Sie ihn nach EU-Recht nämlich umtauschen.
Bis wann muss Ihr Führerschein umgetauscht werden?
Das richtet sich nach dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines.
- Ihr Führerschein würde vor dem 01.01.1999 ausgestellt Die Umtauschfristen für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (Papierführerscheine) richten sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis.
Geburtsjahr vor 1953 Umtausch bis zum 19.01.2033
Geburtsjahr 1953 bis 1958 Umtausch bis 19.01.2022
Geburtsjahr 1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
Geburtsjahr 1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
Geburtsjahr ab 1971 Umtausch bis 19.01.2025
- Ihr Führerschein wurde zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt Die Umtauschfristen für Führerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine) richten sich nach dem Ausstellungsdatum des Dokumentes.
Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 Umtausch bis 19.02.2028
Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033
- Liegt Ihr Geburtsjahr jedoch vor 1953 und Ihr Führerschein wurde zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt, gelten diese Fristen für Sie nicht. Dann haben Sie für den Umtausch Zeit bis zum 19.01.2033 – unabhängig vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins.
- Ihr Führerschein wurde ab dem 19.01.2013 ausgestellt Sie haben bereits einen EU-Kartenführerschein und sind daher von der Umtauschaktion nicht betroffen.
Müssen Sie den Führerschein persönlich umtauschen?
Ja, das müssen Sie. Sie müssen persönlich erscheinen.
Wo müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen, können Sie Ihren Führerschein im Landkreis Bautzen umtauschen.